Teilnahmeberechtigung für:
Kurs zum Laserschutzbeauftragten ( LSB Seminar )
inkl. Zertifikat ausgestellt durch GT-TECH LASER
Termin: 21.01.2025 “Online Seminar” / ausschließlich für Showlaser Anwender
Sehr geehrte Damen und Herren.
In regelmäßigen Abständen geben wir Ihnen die Möglichkeit, an einer unserer Schulungen zum Laserschutzbeauftragten teilzunehmen.
Dieses Seminar befähigt die Teilnehmer zur Wahrnehmung der Funktion des Laserschutzbeauftagten bei speziellen Anwendungen von Lasereinrichtungen, wie z. B. in den Anwendungsbereichen “Showlaser”, “Vermessung”, “Industrie” sowie anderer technischer Anwendungen bei denen Lasertechnik zum Einsatz kommt. Siehe “Teilnehmerkreis” weiter unten.
Wir führen diese Seminare in der Regel in den Räumlichkeiten unserer Partnerfirmen durch. Eine Ausnahme stellt das LSB Seminar in Frankfurt dar, wo wir uns in einem Konferenzraum des Mercure Messe Hotels ( nahe des Messegeländes ) treffen. Das Seminar in Frankfurt findet jedes Jahr im April zur Prolight & Sound Messe statt.
In allen Fällen führen wir die Kurse in Zusammenarbeit mit Dr. Günter Uhlig und Marco Engler durch, der auch die LSB Zertifikate für die Teilnehmer ausstellt.
Die Kursgebühr beträgt 369€ inklusive gesetzlicher 19% MwSt. pro Person).
Sie erhalten direkt im Anschluss an den Kurs ein offiziell anerkanntes Laserschutzzertifikat nach EN 60-825 und BGVB2 Unfallverhütungsvorschrift für Laserstrahlung in der „Sachkunde zum Laserschutzbeauftragten“ durch den Dozenten des Kurses ausgehändigt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei unserem Kurs “nicht” um eine Verkaufsveranstaltung handelt. Es werden keine unserer Produkte zum Kauf angeboten! Vielmehr wird über die gesamte Seminarzeit das notwendige Fachwissen vermittelt, dass ein Laserschutzbeauftragter mit sich bringen muss.
Der Teilnehmerkreis:
- Laserschutzbeauftragte aus der Industrie, die mit Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B, 4 arbeiten, insbesondere Mitarbeiter, die die Funktion des Laserschutzbeauftragten für spezielle Anwendungen wahrnehmen. ( u.a. Vermessungstechniker )
- Betreiber jeder Art von Showlasern in öffentlichen Umgebungen.
- Technische Aufsichtsbeamte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sowie Betriebs- und Personalräte aus dem Handwerk und der Industrie.
- Denken sie daran, dass jeder der den Laser bedient, diesen Schein benötigt! “Es reicht nicht” einen Laserschutzbeauftragten “in der Nähe” oder “in der Firma” zu haben.
Kommende Termine:
LSB Seminare finden ca. alle 3-4 Monate statt. Alle Termine finden Sie hier.
Hier die Definition des Laserschutzbeauftragten ( LSB ):
(Auszug aus dem BGV B2 )
Bei Benutzung eines Lasers der Klasse 3R, 3B oder 4 (nach Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung BGV B2) muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Der Unternehmer kann diese Aufgabe selbst übernehmen. Grundlage für die Bestellung ist § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV B2. Laserschutzbeauftragte müssen ausreichende Sachkunde besitzen. Diese kann entweder durch die berufliche Ausbildung oder auch über Erfahrung nachgewiesen werden. Weiterhin wird in der Durchführungsanweisung die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen, der den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entspricht.
Der Laserschutzbeauftragte muss die Laserschutzbereiche eindeutig kennzeichnen und muss regelmäßig die Notausschaltung auf Ihre Funktion hin testen. In den meisten Fällen ist der Laserschutzbeauftragte auch zuständig, für die Anzeige der Laser bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und koordiniert die Abnahme seitens eines staatlichen Sachverständigen. Ferner hat er den Unternehmer in vielen Bereichen zu beraten, zum Beispiel bei der Auswahl von Schutzausrüstung, Einweisung von Beschäftigten und Untersuchung von Unfällen mit Laserstrahlung gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Beachten Sie auch den Reiter “Datenschutz”.