CE-Zertifizierte Laserschutzbrille nach internationalen Standards, z.B. ANSI Z136.1, EN207 | EN208 | EN60825 and Z87.1.
Bei dieser Laserschutzbrille handelt es sich um eine sogenannte “Justierschutzbrille”, die beim Tragen das Licht des Lasers entsprechend der angegebenen Basis Spezifikationen einschränkt. Bei dieser Brille wird im sichtbaren Lichtbereich die grüne und blaue Wellenlänge eingeschränkt.
Spezifikationen Laserschutzbrille YGA
Durchlass Tageslicht (VLT): 30%
Wellenlängen Lichteinschränkung:
190 – 550nm: OD 4+
9800 – 1100nm: OD 4+
Allgemeine Hinweise zu Laserschutzbrillen
Ausrichtungs-Schutzbrillen haben im Allgemeinen eine hohe optische Dichte (OD), beispielsweise ist OD 6, was einen Dämpfungsfaktor von 1,000,000 ergibt. Das Ergebnis ist, dass sogar sichtbare Laserstrahlen unsichtbar werden und wir nicht sehen können, an welchem Punkt der Strahl landet.
Unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit ist es manchmal besser, wenn wir erkennen können, wo sich der Strahl befindet, da wir uns dann weniger wahrscheinlich dem Strahl aussetzen. Manchmal ist es auch notwendig zu sehen, wo sich der Strahl zum Zwecke der Ausrichtung befindet.
Was macht eine Justierbrille / Ausrichtungsbrille:
- Gleicht die optische Dichte zwischen Schutz und Sichtbarkeit des Strahls aus
- Schützt vor dem Strahl bei versehentlicher direkter Exposition des Auges
- Ermöglicht dem Träger, den Punkt vom Strahl aus zu sehen
- Reduziert die Leistung des Laserstrahls unter die Grenze der Klasse 2 (dh 1 mW für CW-Laser)
- Ist nicht für die absichtliche direkte Betrachtung des Strahls ausgelegt
Berücksichtigen Sie bei der Auswahl einer Laserschutzbrille, dass die Wellenlängen von Showlaser Lichtquellen “Toleranzen” haben. Wenn bei einem Showlaser bei grün eine Wellenlänge von 520nm angegeben ist, können es theoretisch auch 519nm oder 521nm sein. Achten Sie also bei den Angaben zur Einschränkung von Wellenlängen darauf.
Der Begriff Laserlicht beschreibt den Bereich des elektromagnetischen Spektrums, der sich von 150nm bis zu 1mm erstreckt, also vom harten UV- bis hin zum infraroten „Licht“. Durch geeignete Technologien kann die von einer Laserquelle abgestrahlte Lichtleistung aktuell bis zu mehreren kW (>1000 W) betragen. Auf Grund seiner physikalischen Eigenschaften kann dieses Licht so stark gebündelt werden, dass Leistungsdichten (= Leistung pro Fläche) erreicht werden, die hoch genug sind, um Metalle zu schneiden oder Keramik zu verdampfen. Im Medizinbereich werden mit Laserstrahlung z.B. Tattoos entfernt oder Gewebe geschnitten. Ein großes Gefahrenpotential liegt daher in der unbeabsichtigten, zufälligen Bestrahlung des Menschen. Dabei sind insbesondere die Augen gefährdet, da sie wesentlich empfindlicher auf Licht reagieren und bereits bei einem kurzen Blick in einen Laserstrahl mit geringer Leistung die Gefahr einer irreversiblen Erblindung besteht. Laserschutzbrillen sind die einfachste und am weitesten verbreitete persönliche Schutzmaßnahme (PSA) gegen Laserstrahlung.
Der Gesetzgeber schreibt daher das Tragen von Laserschutzbrillen und ggf. weitere Schutzmaßnahmen ab einer bestimmten Laserleistung verbindlich vor. Dabei verlangen die gesetzlichen Vorgaben der europäischen Laserschutznormen EN 207 / EN 208 für Laserschutzbrillen eine EG-Baumusterprüfung (CE) durch einen unabhängigen Zertifizierer (Notified Body) der die Laserschutzbrille mit LB-Schutzstufen zertifiziert.
Laserschutzbrillen auf Basis beschichteter oder absorbierender Spezialgläser und Kunststoffe sind einer der Schwerpunkte unseres Laserschutz-Produktportfolios. Damit ist es Kvant Laser möglich allen Laseranwendern eine optimale Lösung zum Laserschutz anbieten zu können.
Laserklassen
Um eine Einstufung von Lasergeräten bezüglich ihrer Gefährlichkeit vornehmen zu können, werden diese in so genannte Laserklassen eingeteilt. Grundlage dieser Klassifizierung sind die so genannten GZS-Werte (GZS: Grenzwerte der zugänglichen Strahlung; engl. AEL: Accessible emission limit).
Klasse | Grundkonzept | Kommentar |
---|---|---|
1 | Die vom Lasergerät emittierte Strahlung ist ungefährlich | Keine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich |
1M | Augensicher ohne Verwendung optischer Instrumente; unsicher bei Verwendung optischer Instrumente | Keine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich, sofern keine optischen Instrumente benutzt werden |
2 | Strahlung im sichtbaren Wellenlängenbereich (400nm-700nm), bei kurzzeitiger Einwirkung (0,25s) ungefährlich | Keine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich |
2M | Das Licht, das durch die Augenpupille dringen kann, entspricht dem Wert der Laserklasse 2 und ist damit augensicher ohne Verwendung optischer Instrumente | Keine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich, sofern keine optischen Instrumente benutzt werden |
3R | Überschreitet die MZB-Werte. Die Strahlung ist max. fünfmal höher als die GZS-Werte von Klasse 1 (bzw. Klasse 2). Das Risiko ist etwas geringer als in der Klasse 3B | Gefahr für die Augen vorhanden Schutzbrille empfohlen |
3B | Direkte Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut. Diffuse Reflexionen werden i.d.R. als ungefährlich eingestuft | Gefahr für die Augen vorhanden Schutzbrille erforderlich |
4 | Die zugängliche Laserstrahlung ist für das Auge und die Haut sehr gefährlich. Auch die diffuse Reflexion ist für die Augen gefährlich. Zusätzlich ist Brandgefahr und Gefahr für Haut möglich | Persönliche Schutzausrüstung nötig (Brille, Abschirmung) |